Legitimationsdaten bei Sparbehebungen
Auf Grund geänderter gesetzlicher Regelungen sind wir ab 1. Juli 2010 verpflichtet, bei Auszahlungen von Sparbüchern, deren Guthabensstand weniger als € 15 000.- (Typ 1) beträgt, zusätzlich zur Vorlage der Sparurkunde und zur Nennung des Losungswortes auch die Legitimationsdaten an Hand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises ( z.B. Reisepass) zu prüfen und intern festzuhalten.
Im Sinne dieser gesetzlichen Verpflichtung zur Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ersuchen wir um Berücksichtigung bei Sparbuchauszahlungen ab 1. Juli 2010 . Wir danken für Ihr Verständnis!