Legitimationsdaten bei Sparbehebungen

Sparbuch

Auf Grund geänderter gesetzlicher Regelungen sind wir ab 1. Juli 2010 verpflichtet, bei Auszahlungen von Sparbüchern, deren Guthabensstand weniger als € 15 000.- (Typ 1) beträgt,  zusätzlich zur Vorlage der Sparurkunde und zur Nennung des Losungswortes auch die Legitimationsdaten an Hand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises ( z.B. Reisepass)  zu prüfen und intern festzuhalten.

Im Sinne dieser gesetzlichen Verpflichtung zur Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ersuchen wir um Berücksichtigung bei Sparbuchauszahlungen ab 1. Juli 2010 . Wir danken  für Ihr Verständnis!




Bookmarken in:
Mister Wong
Delicious
Technorati
Digg
Facebook
Google
Yahoo
MySpace
Seite drucken Seite drucken
Themenfinder
Ich interessiere mich für: