Das neue Verbraucherkreditgesetz

Das neue Verbraucherkreditgesetz
Seit 11.06.2010 gilt in Österreich das neue Verbraucherkreditgesetz, mit dem die EU -Verbraucherkreditrichtline ins nationale Recht umgesetzt wurde. Das Ziel ist, ein hohes und einheitliches Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten.

Wichtig für Kreditverträge

Das neue Verbraucherkreditgesetz (VKrG) gilt für sämtliche Kreditverträge, die zwischen einem Verbraucher und einem Kreditgeber abgeschlossen werden. Darin werden insbesondere die vorvertraglichen Pflichten des Kreditgebers, aber auch eines eventuell eingeschalteten Kreditvermittlers, deren Pflichten beim Vertragsabschluss, die Rechte des Verbrauchers bezüglich des Rücktrittes vom Vertrag, der Kündigung des Vertrages und der vorzeitigen Rückzahlung sowie die umfassende Transparenz bezüglich Entgelten geregelt.

So muss bereits die Werbung, damit diese klar und prägnant ist, bestimmte Standardinformationen enthalten. Anhand eines repräsentativen Beispiels werden dabei mögliche Kosten aufgezeigt.


Einheitlichkeit bei Formularen

Nach einem intensiven Beratungsgespräch und Erfassung aller notwendigen Informationen für eine mögliche Finanzierung, sind umfassende vorvertragliche Informationen auszugeben. Das Gesetz schreibt zur besseren Vergleichbarkeit einheitlich zu verwendende Formulare vor. („Europäische Standardinformationen für Kreditierungen nach dem Verbraucherkreditgesetz“).

Während aufrechter Laufzeit erhält der Kunde bei jeder Sollzinssatzänderung eine entsprechende Information und kann jederzeit einen aktuellen Tilgungsplan verlangen.

Neu ist, dass der Verbraucher binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss oder Erhalt des Kreditvertrages ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten kann. Diesfalls müssen bereits ausbezahlte Kreditbeträge binnen 30 Tagen inkl. angefallener Zinsen und von der Bank allenfalls gezahlte öffentliche Abgaben zurückgezahlt werden. Dieses Recht gilt nicht, wenn der Kredit hypothekarisch besichert ist.


Rückzahlungsmodalitäten

Der Verbraucher hat weiters das Recht, vor Ablauf der vereinbarten Kreditlaufzeit den Kreditbetrag zum Teil oder zur Gänze zurückzuzahlen. Fällt die Rückzahlung in einen Zeitraum mit Fixzinsvereinbarung oder ist der Kredit hypothekarisch besichert, steht der Bank aber eine Entschädigung zu. Auch im Girokontobereich gibt es nunmehr klare Regelungen für Verfügungen über das aktuelle Guthaben hinaus.

Nähere Details zu diesen Neuerungen erfahren Sie auch in unserer neuen Broschüre „Das neue Verbraucherkreditgesetz – Wissenswertes für Volksbankkunden“ die ab sofort in Ihrer nächsten Volksbankfiliale für Sie bereit liegt, bzw. können Sie diese hier downloaden. Auch Ihr Kundenberater steht Ihnen, wie gewohnt, gerne für nähere Details im persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung.



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